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Nutzungsbestimmungen für den instantindex III, © 2007 holster-Labs

1. Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gelten für den von holster-Labs unentgeldlich abgegebenen instantindex III.
1.2
Mit dem Download und der Installation des instantindex III erklären Sie Ihr Einverständnis mit den vorliegenden Nutzungsbestimmungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden, dürfen Sie instantindex III nicht installieren.
1.3
Ihr Recht zur Nutzung des instantindex III erlischt automatisch, wenn eine der Bedingungen dieser Nutzungsbestimmungen verletzt wird. Beim Erlöschen des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, den instantindex III auf den verwendeten Servern zu löschen sowie alle Kopien des instantindex III und etwaige veränderten oder geänderte Versionen des instantindex III zu vernichten.
1.4
holster-Labs ist für Inhalte, die Dritte in einem erworbenenen instantindex III einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist holster-Labs durch den Vertrieb des instantindex III weder Anbieter eigener Informationen gemäß § 8 TDG, noch Diensteanbieter fremder Informationen gemäß § 11 TDG.

2. Nutzungsumfang
Diese Kopie des instantindex III wird Ihnen kostenfrei auf Dauer zur Nutzung überlassen. Mit dem Download des instantindex III räumt Ihnen holster-Labs das Recht ein, die Software unter den folgenden Nutzungsbedingungen zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
2.1
Vervielfältigungen
2.1.1
Unter der Nutzung ist das dauerhafte oder nur vorübergehende, ganz oder teilweise Herstellen von Vervielfältigungen des instantindex III durch Speichern, Laden, Ablaufen und Anzeigen zum Zwecke der Ausführung auf einem Server sowie der Verarbeitung der in der Software enthaltenen Daten zu verstehen.
2.1.2
Sie dürfen beliebig viele Kopien der Software erstellen. Sie dürfen darüber hinaus diese Kopie des instantindex III als Testversion auf einem Server installieren, um Änderungen am Quellcode überprüfen zu können.
2.1.3
Aus Gründen der Datensicherheit und Sicherstellung der Reaktivierung eines Computersystems nach einem Totalausfall dürfen Sie durch regelmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme (z.B. durch den Einsatz eines Bandlaufwerks), Sicherungskopien in der erforderlichen Anzahl herstellen.
2.2 Veränderungen
2.2.1
Sie dürfen den Quellcode des instantindex III auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten und auf Ihre Bedürfnisse sowohl grafisch als auch funktional anpassen.
2.2.2
Copyrightvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale des instantindex III, insbesondere die sichtbaren Hinweise auf Holster-Labs oder Teile der genannten Copyrighthinweise sowie der darin enthaltene Link, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.
2.2.3
Die gemäß Ziffer 2.2.2 genannten Copyrightvermerke, Seriennummern sowie die sonstigen der Software- und Quellcodeidentifikation dienenden Merkmale des instantindex III sind in geänderte oder bearbeitete Versionen des instantindex III zu übernehmen.
2.2.4
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von holster-Labs eine Sondergenehmigung erhalten, durch die Sie berechtigt sind, ausschließlich die sichtbaren Copyrighthinweise zu entfernen.
2.3 Weitergabe
2.3.1 Sie sind berechtigt, die im Zustand des erstmaligen Downloads unveränderte Kopie des instantindex III, zusammen mit den vorliegenden Nutzungsbestimmungen sowie der dazugehörigen Dokumentation, auf Dauer an andere Anwender weiterzugeben. Die Weitergabe darf nur unentgeldlich erfolgen.
2.3.2
Ein Vermieten, Verleasen oder Weiterlizenzieren des instantindex III zu Erwerbszwecken sowie andere Arten der kommerziellen Verwertung sind unzulässig. Sie sind ohne schriftliche Erlaubnis von holster-Labs nicht dazu befugt, den instantindex III auf kostenpflichtigen Datenträgern oder auf Webseiten mit kostenpflichtigem Inhalt zu vertreiben. Eine Erlaubnis kann schriftlich unter Beschreibung der Art und Weise der Verbreitung unter der unten angegebenen Adresse bei holster-Labs eingeholt werden. Einer Erlaubnis zur Weitergabe des instantindex III bedarf es hingegen nicht bei der kostenlosen Bereitstellung auf öffentlichen Internetseiten oder Datenträgern.
2.3.3
Sie dürfen den instantindex III neuen Anwendern nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der neue Anwender werde die Vertragsbedingungen verletzen.

3. Mängelansprüche
3.1
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
3.2
Die Nutzungsrechte an dieser Kopie des instantindex III werden Ihnen unentgeldlich eingeräumt. Es findet daher ausschließlich das Gewährleistungsrecht der Schenkung Anwendung. Hiernach und aufgrund der Uneigennützigkeit der Abgabe des instantindex III, übernimmt holster-Labs außer im Falle des arglistigen Verschweigens eines Fehlers keinerlei Gewährleistung für Mängel an der Software.

4. Haftung
4.1
Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den vorliegenden Bestimmungen.
4.2
Hiernach haftet holster-labs nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von holster-Labs. holster-Labs haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die aufgrund der Nutzung oder Verwendung einer im Quellcode veränderten oder geänderten Version des instantindex III entstanden sind.
4.3
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (? 14 Produkthaftungsgesetz).
4.4
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmä?iger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

5. Rechtswahl und Gerichtsstand
5.1
Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Nutzungsbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.2
Sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieser Nutzungsvereinbarung entstehen, Essen als Gerichtstand vereinbart.

6. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Lizenzvereinbarung sind Sie befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

holster-Labs
Sven Kuhn
Hans-Thoma-Str. 6
45147 Essen

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Internet: www.holster-Labs.de